Gruppe vor Bus

Vertragsbedingungen der Firma I.D. Riva Tours GmbH für Verträge mit Wiederverkäufern


1. Vertragsgegenstand, Stellung der Vertragsparteien, Rechtsgrundlagen, Geltung von Geschäftsbedingungen

1.1 Die vertragliche Leistungspflicht der Firma I.D. Riva Tours GmbH, besteht in der Verschaffung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen (einzelne Reiseleistungen oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen, diese nachfolgend „Reisepakete“ genannt) an den Auftraggeber bzw. an die Teilnehmer seiner Reisen oder Veranstaltungen. Die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und diesen Vertragsbedingungen.

1.2 I.D. Riva Tours ist gegenüber dem Auftraggeber unmittelbar zur Leistungserbringung verpflichteter Vertragspartner, soweit nicht I.D. Riva Tours nach Ziff. 9.7 dieser Vertragsbestimmungen oder nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen lediglich Vermittler von Reiseleistungen an den Auftraggeber ist.

1.3 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sodann diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Werkvertragsrechts, §§ 631 ff. BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4 I.D. Riva Tours hat nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters. Die Vorschriften der §§ 651a-y BGB, der Art. 250–253 EGBGB sowie sonstige gesetzliche Vorschriften für Pauschalreisen und Pauschalreiseveranstalter finden in Übereinstimmung mit § 651a BGB und der Gesetzesbegründung zur Ausnahme von Paketreiseveranstaltern im neuen Reiserecht (vgl. Begründung im Regierungsentwurf zu § 651a BGB vorletzter Absatz) auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Die Anwendung solcher Vorschriften wird in Form einer ausdrücklichen Rechtswahl ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Bestimmungen der Europäischen Union über Pauschalreiseverträge, Pauschalreiseveranstalter und verbundene Reiseleistungen. Deshalb ist der Auftraggeber nicht berechtigt, im Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise gemäß § 651d BGB, Art. 250 EGBGB statt des Auftraggebers I.D. Riva Tours als Unternehmen zu benennen.

1.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung und ersetzen alle früheren Vereinbarungen über Leistungserbringung ab dem 01.07.2018. Liegt keine aktuelle Fassung vor, so gilt, soweit nicht etwas anderes im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde, die vorliegende Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber.

1.6 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen Kunden, welche die vertragsgegenständlichen Reiseleistungen als Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreiseverträgen oder in sonstigen Tätigkeitsformen als unmittelbarer Vertragspartner ihrer Kunden vermarkten. Sie gelten demnach nicht für Verträge mit einzelnen Verbrauchern oder Verbrauchergruppen (Verbraucher i.S. von §13 BGB).

2. Vertragsabschluss

2.1 I.D. Riva Tours wird auf der Grundlage der Interessenbekundung des Auftraggebers zunächst Auskunft über die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen erteilen und Vorschläge zu den möglichen Reiseleistungen und zum Reiseablauf unterbreiten. Derartige Vorschläge sind für I.D. Riva Tours und den Auftraggeber unverbindlich und freibleibend. Sie begründen keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines entsprechenden Vertrages. Dies gilt auch für die mehrfache oder wiederholte Unterbreitung solcher Vorschläge. Soweit nichts anderes zuvor ausdrücklich vereinbart ist, sind solche Vorschläge und Auskünfte über die Verfügbarkeit für den Auftraggeber kostenfrei.

2.2 Auf der Grundlage der Abstimmungen nach Ziff. 2.1 unterbreitet I.D. Riva Tours dem Auftraggeber in Textform ein verbindliches Vertragsangebot und bietet dem Auftraggeber damit den Vertragsabschluss verbindlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen, aller Angaben und Hinweise im Angebot, sowie gegebenenfalls im Angebot als Angebotsgrundlage ausdrücklich in Bezug genommener Preislisten, Unterlagen oder ergänzenden Informationen an.

2.3 Soweit im Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, kann das Angebot nur in Textform angenommen werden. I.D. Riva Tours ist an sein Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Ist im Angebot eine abweichende Frist für die Annahme des Angebots ausdrücklich bezeichnet, so gilt diese. Das Angebot ist für I.D. Riva Tours nur bis zum Ablauf der geltenden Frist verbindlich und kann vom Auftraggeber nur innerhalb dieser Frist mit Zugang der Annahmeerklärung bei I.D. Riva Tours zu geschäftsüblichen Zeiten angenommen werden. I.D. Riva Tours ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Annahmeerklärungen anzunehmen. In diesem Fall wird I.D. Riva Tours den Auftraggeber unverzüglich vom verspäteten Eingang und darüber unterrichten, ob sie die Annahme des Angebots trotz des verspäteten Eingangs akzeptiert.

2.4 Soweit der Auftraggeber gegenüber I.D. Riva Tours keine abweichende Verabredung getroffen hat, gilt jeder Mitarbeiter des Auftraggebers als berechtigt, das Angebot rechtsverbindlich für den Auftraggeber anzunehmen.

2.5 Der Vertrag kommt rechtsverbindlich mit dem Eingang der Annahmeerklärung des Auftraggebers bei I.D. Riva Tours zu Stande, ohne dass es einer Eingangsbestätigung oder Buchungsbestätigung bedarf. I.D. Riva Tours wird dem Auftraggeber jedoch im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung in Textform bestätigen und gleichzeitig oder nachfolgend die entsprechende Rechnung für vereinbarte Anzahlungen und/oder die Restzahlung übermitteln.

2.6 Soweit die Annahmeerklärung des Auftraggebers Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, kommt der Vertrag nur dann zu Stande, wenn I.D. Riva Tours eine entsprechende Rückbestätigung unter Einschluss dieser Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vornimmt. Ansonsten kommt der Vertrag nicht zu Stande. Entsprechendes gilt, soweit der Auftraggeber in der Annahmeerklärung Bedingungen bezüglich der Reiseleistungen oder des Reiseablaufs stellt, die nicht Inhalt des Angebots von I.D. Riva Tours waren. Hierunter fallen insbesondere Bedingungen für ganz bestimmte Flugzeiten, Flugstrecken, Hotels, bestimmte Reiseleitungspersonen oder Streckenführungen).

2.7 Soweit I.D. Riva Tours Reiseleistungen oder Reisepakete auch zur sofortigen Direktbuchung ohne vorangehendes schriftliches Angebot anbietet, kommt der Vertrag, abweichend von den vorstehenden Bestimmungen, dadurch zu Stande, dass der Auftraggeber an I.D. Riva Tours schriftlich oder per Fax eine verbindliche Buchungserklärung (soweit vorgesehen mit einem entsprechenden Buchungsformular von I.D. Riva Tours) übermittelt und I.D. Riva Tours die Buchung in Textform an den Auftraggeber bestätigt. In diesem Fall ist der Auftraggeber 5 Werktage ab Zugang seiner Buchung bei I.D. Riva Tours an sein diesbezügliches Vertragsangebot gebunden. Weicht in diesem Fall die Buchungsbestätigung von I.D. Riva Tours von der Buchung des Auftraggebers ab, so liegt darin ein neues Angebot von I.D. Riva Tours. Auf der Grundlage dieses neuen Angebots kommt der Vertrag zu Stande, wenn der Auftraggeber dieses geänderte Angebot durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Leistung der Anzahlung oder Restzahlung annimmt.

3. Leistungen und Leistungsänderungen, Fremdprospekte, Auskünfte und Zusicherungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung von I.D. Riva Tours bestimmt sich bei Verträgen, die auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots von I.D. Riva Tours abgeschlossen werden, aus den darin enthaltenen Angaben über Preise und Leistungen nach Maßgabe sämtlicher im Angebot oder in zusätzlich übermittelten Unterlagen enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

3.2 Bei Verträgen, die auf der Grundlage einer Prospektausschreibung oder einer Internetwerbung durch unmittelbare Buchung des Auftraggebers und entsprechender Buchungsbestätigung von I.D. Riva Tours (Siehe Ziff. 2.7) abgeschlossen werden, bestimmt sich die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours nach der Prospektausschreibung, bzw. den Angaben im Internet in Verbindung mit der darauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung von I.D. Riva Tours.

3.3 I.D. Riva Tours ist ausdrücklich nicht verpflichtet, dem Auftraggeber vor Vertragsschluss sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Auftraggeber bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die vorvertraglichen Informationspflichten des Auftraggeber nach Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber seiner Reiseteilnehmer von I.D. Riva Tours benötigt. I.D. Riva Tours wird die der I.D. Riva Tours vorliegenden Informationen nach Feststehen der Reisedurchführung an den Auftraggeber übermitteln.

3.4 Grundsätzlich sind I.D. Riva Tours Leistungsänderungen gestattet, wenn die Teilnehmer des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen und der einschlägigen Rechtsprechung verpflichtet sind, derartige Änderungen ohne Anspruch auf eine erhebliche Minderung des Reisepreises oder ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag hinzunehmen.

3.5 Bei Flugreisen dienen An- und Abreisetage der Beförderung, nicht der Erholung oder dem Programm, falls etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist. Mit Änderungen von Flugzeiten ist grundsätzlich zu rechnen. Der Auftraggeber ist gehalten, seine eigenen Programmteile, seine eigenen Beförderungsleistungen und –zeiten, insbesondere seinen Bus- und Personaleinsatz, hierauf auszurichten und die Bewerbung entsprechend auszugestalten. Er hat sich solche Änderungen gegenüber seinen Teilnehmern rechtswirksam vorzubehalten.

3.6 Darüber hinaus sind Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von I.D. Riva Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, I.D. Riva Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4. Preise, Preiserhöhungen

4.1 Es gelten die im Einzelfall zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber vereinbarten Preise. Sind solche Preise, insbesondere bei Zusatzleistungen und Einzelleistungen nicht vereinbart, gelten die Preise in Werbe- und Buchungsgrundlagen von I.D. Riva Tours, die dem Auftraggeber nachweislich bei Vertragsabschluss vorlagen oder zugänglich waren oder in sonstiger Weise von I.D. Riva Tours für anwendbar erklärt oder in Bezug genommen wurden. Hilfsweise ist die übliche oder taxmäßige Vergütungen gem. § 632 BGB zu bezahlen.

4.2 I.D. Riva Tours kann Preiserhöhungen verlangen, wenn dies im Einzelfall vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere bei Preisabsprachen, bei denen der vereinbarte Preis von der Zahl der Teilnehmer, der Art und/oder dem Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen oder vom Zeitpunkt der Konkretisierung und Festlegung von Reiseleistungen oder Teilnehmerzahlen abhängig ist. Entsprechendes gilt bei vereinbarten Preiserhöhungen im Rahmen der Reduzierung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen, Leistungen oder Kontingenten.

4.3 Unabhängig von Preiserhöhungen nach den vorstehenden Bestimmung und gegebenenfalls zusätzlich zu danach zulässigen Preiserhöhungen, behält sich I.D. Riva Tours vor, die vertraglich vereinbarten Preise zu erhöhen, soweit

4.3a eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

4.3b eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

4.3c eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf die vertraglich vereinbarten Preise auswirkt.

4.4 I.D. Riva Tours wird den Auftraggeber über die Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen.

4.5 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.3a kann I.D. Riva Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann I.D. Riva Tours vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

– Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann I.D. Riva Tours vom Kunden verlangen.

Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.3b kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.3c kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für I.D. Riva Tours verteuert hat.

4.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat I.D. Riva Tours den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 25. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Auftraggeber zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Stornierungskosten vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat das Rücktrittsrecht beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unverzüglich nach der Mitteilung von I.D. Riva Tours über die Preiserhöhung gegenüber I.D. Riva Tours geltend zu machen.

4.7 Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Preise für vertraglich vereinbarte Reiseleistungen ist I.D. Riva Tours berechtigt, vom Auftraggeber eine entsprechende Preiserhöhung zu fordern, soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass sie zur entsprechenden Abführung der erhöhten Mehrwertsteuer verpflichtet ist.

4.8 Die Berechtigung zur Preiserhöhung nach den im Einzelfall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, nach den vorstehenden Bestimmungen sowie auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, ist unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber sachlich und rechtlich in der Lage ist, derartige Preiserhöhungen an seine Kunden weiterzugeben oder zur Preissenkung verpflichtet ist.

5. Zahlung, Zahlungsverzug, Erfüllungsort für Zahlungen, Mahnungen, Verzugszinsen, Sicherheitsleistung

5.1 Die Zahlung des Gesamtpreises wird fällig wie vertraglich vereinbart. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, ist die Zahlung des Gesamtpreises spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn der ersten vereinbarten Leistung der jeweiligen Reise fällig.

5.2 Zahlungen sind grundsätzlich in der ausdrücklich vereinbarten Zahlungsart zu leisten. Sind ausdrückliche Vereinbarungen über die Zahlungsart nicht getroffen worden, sind Zahlungen ausschließlich durch Banküberweisung zu leisten.

5.3 Erfüllungsort für jedwede Zahlungen ist der Ort des Sitzes der Bank der von I.D. Riva Tours für die Zahlung angegebenen Bankverbindung mit der Maßgabe, dass die Zahlungsverpflichtung nur dann ordnungsgemäß erfüllt ist, wenn der fällige Betrag dieser Bank auf die angegebene Kontoverbindung rechtzeitig gutgeschrieben wird.

5.4 Im Verzugsfall hat der Auftraggeber fällige Forderungen mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist I.D. Riva Tours vorbehalten.

5.5 Soweit I.D. Riva Tours zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegeben ist, gilt:

– Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Auftraggebers auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen.

– Leistet der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht zu den vereinbarten Fristen, ist I.D. Riva Tours nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber die Bezahlung von Stornokosten im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere nach diesen Vertragsbedingungen oder auf gesetzlicher Grundlage zu verlangen.

5.6 Ein Aufrechnungsrechts des Auftraggebers mit Forderungen gegen I.D. Riva Tours wird vertraglich ausgeschlossen. Macht der Auftraggeber gegenüber fälligen Zahlungsforderungen von I.D. Riva Tours ein Zurückbehaltungsrecht geltend und wird dies von I.D. Riva Tours nicht anerkannt, so kann I.D. Riva Tours verlangen, dass der Auftraggeber in Höhe der fälligen Zahlungen Sicherheit durch unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bankbürgschaft einer deutschen Geschäftsbank oder Sparkasse leistet oder den entsprechenden Betrag nach den gesetzlichen Bestimmungen beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.

6. Vertragliche Obliegenheiten des Auftraggebers; Reiseausschreibung; vorvertragliche Informationen

6.1 Der Auftraggeber wird I.D. Riva Tours gegenüber seinen Teilnehmern in keiner Weise und in keinen Unterlagen als Reiseveranstalter oder Mitreiseveranstalter bezeichnen oder, bei Vermarktungsformen, die keine Pauschalreise darstellen, nicht als Leistungserbringer, Veranstalter oder Mitveranstalter bezeichnen. Insbesondere wird der Auftraggeber I.D. Riva Tours nicht in den Formblättern als verantwortliches Unternehmen erwähnen oder bezeichnen.

6.2 Der Auftraggeber ist, unabhängig von einer gesetzlichen oder vertraglichen Rügepflicht seiner Teilnehmer ihm gegenüber, verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der von I.D. Riva Tours genannten Stelle – ohne ausdrückliche Angabe hierzu der örtlichen Agentur oder dem Leistungserbringer – anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Verweigern diese die Abhilfe oder sind diese nicht erreichbar, so hat der Auftraggeber unverzüglich eine entsprechende Mängelrüge mit Abhilfeverlangen an I.D. Riva Tours zu richten.

6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Vermeidung und Beseitigung von Störungen im Reiseablauf, von Reisemängeln oder von sonstigen Hindernissen für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen und den ordnungsgemäßen Reiseablauf beizutragen. Er hat, soweit möglich, entsprechende Maßnahmen zuvor mit I.D. Riva Tours abzustimmen. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, in Erfüllung dieser Pflichten mit entsprechenden Aufwendungen in Vorlage zu treten, soweit durch solche Zahlungen Störungen im Reiseablauf, Reisemängel oder sonstige Hindernisse vermieden oder beseitigt werden können, die im Verhältnis zu den Aufwendungen des Auftraggebers erheblich höhere Aufwendungen für I.D. Riva Tours oder Ansprüche dieser gegenüber verursachen würden. Die allgemeine gesetzliche Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

6.4 Erfüllt der Auftraggeber einzelne oder mehrere der vorstehenden Obliegenheiten nicht, so entfallen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers insoweit, als I.D. Riva Tours zur Abhilfe bereit und in der Lage gewesen wäre oder ein eintretender Schaden ausgeschlossen oder gemindert worden wäre.

7. Stornierung, Rücktritt, Kündigung, Ersatzteilnehmer, Umbuchungen

7.1 Soweit nichts anderes im Einzelfall ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, besteht kein Recht des Auftraggebers zum Widerruf des Vertrages oder einzelner vertraglicher Vereinbarungen, zur Kündigung oder zum Rücktritt. Etwaige Rücktrittsrechte kraft Handelsbrauch sind, insbesondere bei vertraglichen Vereinbarungen über Unterkunftskontingente, ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Kündigungsrecht nach § 649 BGB. Die nachfolgenden Bestimmungen über eine außerordentliche Kündigung wegen Mängeln der vertraglichen Leistung von I.D. Riva Tours, bzw. wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände bleiben hiervon unberührt.

7.2 „Stornierung“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist sowohl die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts, als auch jede sonstige Erklärung des Auftraggebers über die Nichtabnahme einzelner vertraglicher Leistungen oder der gesamten vertraglichen Leistungen.

7.3 Vertraglich vereinbarte Rechte zur Stornierung sind grundsätzlich in Textform auszuüben, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

7.4 Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungserklärungen kommt es auf den Zugang bei I.D. Riva Tours zu geschäftsüblichen Zeiten an, bei telefonischen Stornierungsankündigungen auf den Eingang der Stornierungserklärungen (Stornierungsbestätigung) in Textform beim Leistungserbringer, Außendienstmitarbeiter oder sonstige Dritte sind nicht bevollmächtigt, Stornierungserklärungen entgegenzunehmen.

7.5 Im Falle der Stornierung oder der Nichtabnahme ohne eine diesbezügliche Erklärung des Auftraggebers stehen I.D. Riva Tours die vertraglich vereinbarten pauschalen oder konkret bezifferten Entschädigungen zu.

7.6 Sind solche pauschalen oder konkreten Entschädigungen im Einzelfall nicht vereinbart worden, so stehen I.D. Riva Tours folgende Entschädigungen zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Auftraggebers wie folgt berechnet:

bis 45. Tag vor Reiseantritt: kostenlos
ab 44. bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt: 25%
ab 29. bis einschließlich 15. Tag vor Reiseantritt: 35%
ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reiseantritt: 50%
ab 7. bis einschließlich 4. Tag vor Reiseantritt: 60%
ab 3. bis einschließlich des Tags vor Reiseantritt: 75%
bei Rücktritt am Reisetag: 90%

Für Kreuzfahrten (Blaue Reise) und Charter von Schiffen gelten gesonderte Pauschalsätze, die I.D. Riva Tours dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsabschlusses zur Verfügung stellt.

7.7 Dem Auftraggeber bleibt es in jedem Fall der Berechnung der im Einzelfall vereinbarten oder der vorstehend aufgeführten pauschalierten Stornokosten durch I.D. Riva Tours vorbehalten, I.D. Riva Tours nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die jeweils geforderte Pauschale.

7.8 I.D. Riva Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass I.D. Riva Tours wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist I.D. Riva Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8. Obliegenheiten des Auftraggebers bei Mängelanzeigen von Reisenden; Kündigung wegen Mängeln oder unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

8.1 Mängelanzeige und Abhilfeverlangen der Reisenden gegenüber dem Auftraggeber im Sinne des § 651o BGB, die Leistungen der I.D. Riva Tours betreffen, sind unverzüglich und unter Ausnutzung aller am Reiseort zumutbarer Weise zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel an die von I.D. Riva Tours angegebene Stelle zu richten. Ist insoweit als zuständige Stelle ein örtlicher Leistungserbringer oder eine örtliche Agentur angegeben und sind diese nicht erreichbar oder verweigern diese eine entsprechende Abhilfe, so hat der Auftraggeber Mängelrüge und Abhilfeverlangen unverzüglich an I.D. Riva Tours über die in den Reiseunterlagen angegebenen Kommunikationsdaten von I.D. Riva Tours zu richten.

8.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich alle gegenüber dem Auftraggeber vorgebrachten Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen von Reiseteilnehmern während der Reise, die sich ganz oder teilweise auf Leistungen der I.D. Riva Tours beziehen, in geeigneter Weise zu dokumentieren und mit einer Stellungnahme des Auftraggebers zum jeweiligen Sachverhalt an I.D. Riva Tours innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung der Reiseleistungen zu übersenden. Die Stellungnahme hat Angaben zur Begründetheit der Reklamation, den ggfls. veranlassten Maßnahmen und zu geeigneten Nachweisen (Beweisangeboten) zur Ablehnung von Ansprüchen des Reisenden nach der Reise zu enthalten.
Der Auftraggeber ist mit vertraglichen Ansprüchen gegenüber I.D. Riva Tours ausgeschlossen, soweit die Abwehr von Ansprüchen des Reisenden wegen fehlender, falscher oder unvollständiger Dokumentation ganz oder teilweise scheitert.

8.3 Eine Kündigung des Auftraggebers vor oder nach Beginn des Vertrages bzw. der Reise oder Reiseleistungen wegen Mängeln der Reiseleistungen ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber der I.D. Riva Tours den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, es sei denn, eine Mängelbeseitigung ist objektiv unmöglich, oder I.D. Riva Tours selbst die Abhilfe verweigert hat.

8.4 Wird die Erbringung der vertraglichen Leistungen infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so gilt:

– In diesem Fall kann der Auftraggeber den Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kündigen.

– Die Kündigung ist in Textform zu erklären und mit den Umständen zu begründen, die nach Auffassung der kündigenden Vertragspartei die Kündigung rechtfertigen sollen. Erfolgt im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber eine solche Berufung auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände mit entsprechender Begründung nicht, so wird die Erklärung des Auftraggebers als gewöhnliche entgeltpflichtige Stornierung behandelt. Eine nachträgliche Berufung auf das Recht zur Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ist nicht möglich.

– Es rechtfertigen nur solche Umstände eine Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die sich unmittelbar auf die Leistungserbringung durch I.D. Riva Tours auswirken. Wird demnach die Durchführung der Reise oder die Erbringung der Reiseleistungen durch Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, so rechtfertigt dies eine Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht. Dies gilt bei vom Auftraggeber selbst organisiertem Transport seiner Teilnehmer insbesondere für Straßensperrungen oder Sperrungen des Luftraumes, den Ausfall von Transportmitteln oder sonstigen Betriebsstörungen beim Auftraggeber.

– Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kann I.D. Riva Tours dem Auftraggeber Kosten in Höhe der Hälfte des Betrages in Rechnung stellen, welcher bei einer entgeltpflichtigen Stornierung zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung bei I.D. Riva Tours angefallen wären. I.D. Riva Tours bleibt es vorbehalten, die Hälfte konkreter, zu beziffernder und zu belegender Kosten geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es in allen Fällen vorbehalten, I.D. Riva Tours nachzuweisen, dass I.D. Riva Tours keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als diejenigen, die der Forderung zugrunde gelegt werden.

– Umfassen die vertraglichen Leistungen von I.D. Riva Tours die Beförderung der Teilnehmer des Auftraggebers, so sind Mehrkosten einer Rückbeförderung der Teilnehmer aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände während der Reise oder Veranstaltung in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.

– Jedwede sonstige zusätzliche Kosten wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände während der Reise oder der Veranstaltung, insbesondere Personalmehrkosten des Auftraggebers sowie Kosten einer über den Reise-/Vertragszeitraum von Unterbringungsleistungen hinaus verlängerten Aufenthalt der Teilnehmer des Auftraggebers am Veranstaltungs-/Reiseort trägt der Auftraggeber.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 I.D. Riva Tours haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von I.D. Riva Tours – vom Auftraggeber zusätzlich zu den Leistungen von I.D. Riva Tours angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder seinen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:

– vom Auftraggeber, organisierte An- und Abreisen zu dem mit I.D. Riva Tours vertraglich vereinbarten Reiseort und/oder zurück sowie Beförderungen während der Reise,

– nicht im Leistungsumfang von I.D. Riva Tours enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.

9.2 I.D. Riva Tours haftet insbesondere nicht für die Folgen und entstehende Kosten, insbesondere Beeinträchtigungen der von I.D. Riva Tours geschuldeten vertraglichen Leistungen und des Reiseablaufs insgesamt, die ursächlich durch den Verlauf, die Abwicklung und insbesondere etwaige Störungen und Ausfälle der vom Auftraggeber selbst organisierten und durchgeführten Reiseleistungen, Besichtigungen Veranstaltungen, Begegnungen oder sonstigen Umständen verursacht wurden.

9.3 I.D. Riva Tours haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Auftraggebers und/oder seiner Verantwortlichen, Reiseleiter, Busfahrer oder eines von I.D. Riva Tours nur vermittelten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für mit I.D. Riva Tours nicht abgestimmte

– Änderungen der vertraglichen Leistungen,
– Weisungen an örtliche Führer, Leistungserbringer und Agenturen,
– Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungserbringern,
– Auskünften und Zusicherungen gegenüber seinen Kunden.

9.4 Soweit für die Gewährleistung und Haftung von I.D. Riva Tours gegenüber dem Auftraggeber an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem Auftraggeber und I.D. Riva Tours vereinbarte Leistungspreis maßgeblich, ohne Berücksichtigung der Marge oder von Aufschlagen oder Zuschlägen jedweder Art, welche vom Auftraggeber in den Reisepreis einkalkuliert oder zusätzlich erhoben werden.y

9.5 Soweit Gewährleistung und Haftung von I.D. Riva Tours nicht auf Ansprüchen der Teilnehmer des Auftraggebers ihm gegenüber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder soweit I.D. Riva Tours bei anderen Ansprüchen I.D. Riva Tours nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung für Folgeschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Zahlungen des Auftraggebers an seine Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit sowie bezüglich des Ausbleibens von Folgebuchungen durch betroffene Teilnehmer oder Teilnehmergruppen des Auftraggebers.

9.6 I.D. Riva Tours ist bei der Erbringung von Flugleistungen ausschließlich im Verhältnis zum Auftraggeber, nicht im Verhältnis zu dessen Teilnehmern vertraglicher Luftfrachtführer im Sinne nationaler, internationaler und europarechtlicher Luftverkehrsbestimmungen. I.D. Riva Tours ist in keinem Fall ausführenden Luftfrachtführer.

9.7 I.D. Riva Tours haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen sowie für Personen- und Sachschäden bei Leistungen jeder Art, die nach den entsprechenden Hinweisen in der Prospektbeschreibung oder dem Angebot oder der Buchungsbestätigung oder sonstigen Unterlagen ausschließlich an den Auftraggeber vermittelt werden. Eine etwaige Haftung von I.D. Riva Tours aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt hiervon unberührt.

9.8 Soweit auf Wunsch des Auftraggebers und nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung Begleitpersonen und Reiseleiter vermittelt werden, sind diese Personen weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von I.D. Riva Tours. Für deren Leistungen, Maßnahmen, Unterlassungen sowie etwaige Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, insbesondere hierdurch verursachte Reisemängel, Beeinträchtigungen des Reiseablaufs, Leistungsausfälle sowie Personen- und Sachschäden haftet I.D. Riva Tours nicht, es sei denn, dass für einen entsprechenden Schaden oder das Entstehen entsprechender Ansprüche eine eigene Pflichtverletzung von I.D. Riva Tours, insbesondere im Rahmen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Auswahlverschuldens, ursächlich geworden wären.

10. Gerichtsstand

10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber ist der Ort des Hauptgeschäftssitzes von I.D. Riva Tours. Dies gilt nicht, soweit in deutschen gesetzlichen Vorschriften, internationalen Vorschriften und Abkommen, sowie in Verordnungen der Europäischen Union auf das Rechts- und Vertragsverhältnis anwendbare Vorschriften über den Gerichtsstand und die Gerichtsstandswahl enthalten sind, welche auch Verträgen zwischen Unternehmern nicht wirksam geändert oder abbedungen werden können.

© Urheberrechtlich geschützt
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte
München | Stuttgart 2019–2023

I.D. Riva Tours GmbH
Bahnhofstraße 101
D–82166 Gräfelfing

Vertreten durch:
Konstantin Gaitanides, Selimir Ognjenović

Kontakt:
Telefon: +49 89 23 11 00-0
Telefax: +49 89 23 11 00-22
E-Mail: info@idriva.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 107372