Einreisebestimmungen

Allgemeine Hinweise

Die nachfolgenden Informationen gelten im Wesentlichen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen und Island. Außerdem für Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen. Alle Informationen beziehen sich auf einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Für Personen aus Drittstaaten können die Bestimmungen bei Aufenthalten über 30 Tagen abweichen.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter den genannten Links auf den offiziellen Websites der entsprechenden Außenministerien in englischer Sprache einsehen.

Personen mit Doppel-Staatsbürgerschaft und Staatenlose wenden sich bitte an die Botschaft oder ein Konsulat des jeweiligen Reiselandes im Land ihres Aufenthaltes.


Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen

Bei der Einreise nach Kroatien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina, Österreich und Slowenien sind keine Impfungen vorgeschrieben.


Kroatien

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen.

Ein eventuell erforderliches Visum kann hier online beantragt werden.


Montenegro

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Albanien benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für die USA, das Vereinigte Königreich und Irland besitzen, benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen.


Bosnien und Herzegowina

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Montenegro, Monaco, San Marino und Serbien benötigen für die Einreise nach Bosnien & Herzegowina einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen.


Österreich & Slowenien

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Österreich unter diesem Link in deutscher Sprache einsehen.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Slowenien unter diesem Link in englischer Sprache einsehen.